• Was ist eine Rot-Weiß-Rot Karte?

    Die Rot-Weiß-Rot – Karte bietet eine Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige, die in Österreich als Fachkraft arbeiten und sich dauerhaft in Österreich aufhalten wollen. Nicht nur eine Rot-Weiß-Rot – Karte, es gibt insgesamt 6 Unterkategorien . Jede Unterkategorie richtet sich an eine bestimmte Zielgruppe und basiert auf einem sogenannten Punktesystem. Das bedeutet, dass Sie nur dann eine bestimmte Rot-Weiß-Rot Karte erhalten können, wenn Sie genügend Punkte gesammelt haben. Als wichtigste Voraussetzungen können Kompetenz, Berufserfahrung, Alter, Sprachkenntnisse genannt werden.

    Die österreichische Rot-Weiß-Rot – Karte ist eine Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige, die in Österreich als Fachkraft arbeiten und sich dauerhaft in Österreich aufhalten wollen. Es gewährt das Recht auf vorübergehende Niederlassung und Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber, jedoch nur, wenn der Antragsteller eine angemessene Beschäftigung nachweisen kann. Um eine Rot-Weiß-Rot Karte zu erhalten, ist es notwendig, über das Punktesystem genügend Punkte (zB je nach Ausbildung, Berufserfahrung, Alter, Sprachkenntnissen unterschiedliche Gesamtpunktzahl) zu sammeln.

    insgesamt sieben Unterkategorien :

    1. Rot-Weiß-Rot – Karte für Fachkräfte in fehlenden Berufen, Bei Engpässen in bestimmten Berufen richtet es sich an Drittstaatsangehörige, die Stellenangebote erhalten haben und für diese Berufe eine Aus- oder Weiterbildung erhalten haben. Dazu gibt es eine Liste fehlender Fachkräfteberufe, die jährlich aktualisiert wird. Österreich veröffentlicht regelmäßig jährlich eine Liste dieser kritischen Berufe.

    2. Rot-Weiß-Rot – Karte für Absolventen, Die Rot-Weiß-Rot – Karte für Absolventinnen und Absolventen richtet sich an Drittstaatsangehörige, die in den vergangenen zwölf Monaten an einer österreichischen Universität oder Fachhochschule studiert und ein entsprechendes Stellenangebot erhalten haben. In diesem Fall gibt es kein Punktesystem wie bei Rot-Weiß-Rot-Karten. Auch eine Arbeitsmarktprüfung ist nicht erforderlich.

    3. Die Rot-Weiß-Rot – Karte für Hochqualifizierte richtet sich an Drittstaatsangehörige mit besonderen Qualifikationen. Hierzu kann beispielsweise eine langjährige Berufserfahrung in leitenden Positionen gehören. Arbeitskräfte dieser Qualifikation können in der Regel schneller nach Österreich auswandern als andere Fachkräfte.

    4. Rot-Weiß-Rot – Karte für sonstige Schlüsselkräfte, Es richtet sich an alle Fachkräfte, die nicht in den Kategorien enthalten sind, denen aber dennoch eine Beschäftigung als Fachkraft angeboten wird. Es richtet sich an Drittstaatsangehörige, denen ein Arbeitsplatz in einem Unternehmen in Österreich angeboten wurde und die keine andere Rot-Weiß-Rot – Karte oder Blaue Karte beantragt haben.

    5. Rot-Weiß-Rot – Karte für selbstständige Schlüsselkräfte, Es richtet sich an Drittstaatsangehörige, die mindestens 100.000 € investieren können, was sich positiv auf die wirtschaftliche Entwicklung Österreichs auswirkt.

    6. Rot-Weiß-Rot – Karte für Existenzgründer, Es richtet sich an Drittstaatsangehörige, die eine Investition von mindestens 30.000 Euro transferieren können und von deren zukünftigem Unternehmen eine innovative Entwicklung für die österreichische Wirtschaft erwartet wird.

    Mit all diesen Aufenthaltstiteln ist ein Familiennachzug oder eine Zuwanderung möglich. Familienangehörige (Ehefrau/Ehemann, Lebenspartner, Kinder) können die Rot-Weiß-Rot Plus Karte beantragen, die ihnen den freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt ermöglicht.

    Die ALVA akzeptiert Anträge folgender Gruppen für die Rot-Weiß-Rot Karte:

    • 1. Hochqualifizierte Mitarbeiter
    • 2. Arbeitnehmer in Berufen mit Arbeitskräftemangel
    3. Andere wichtige Fachleute

Welche Rechte hat die Rot-Weiß-Rot – Karte?

1. Karteninhaber erhalten 14 Gehälter pro Jahr.

2. Bei schwerwiegenden Problemen mit Ihrem Arbeitgeber oder Arbeitsplatz haben Sie als Arbeitnehmer mit einer KBK-Karte das Recht, sich an Institutionen zu wenden, die die Rechte und Interessen der Arbeitnehmer schützen, wie z. B. UNDOK, der Österreichische Gewerkschaftsbund, die Arbeitsgericht oder Sozialversicherungsanstalt.

3. Inhaber einer KBK-Karte genießen die gleichen sozialen Rechte wie österreichische Staatsbürger.

4. Arbeitnehmerrechte haben in Österreich einen hohen Stellenwert. Aus diesem Grund sind viele Institutionen bereit, je nach aufgetretenem Problem, ihre Unterstützung und Hilfestellung auf professionelle Weise bei einem möglichen Problem anzubieten.

5. Mitarbeiter erhalten Bonuszahlungen für Weihnachten und Feiertage.